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Auf Entwicklungswünsche zu verzichten, ist gerade unter den Vorzeichen des demographischen Wandels eine schwierige Gratwanderung. Die gemeinsame Gebietsentwicklungsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg hat dafür eine Lösung gefunden: Grundidee des Rendsburger Modells ist es, ein akzeptanzfähiges regionales Flächenmanagement zu entwickeln und die dadurch entstehenden Vor- und Nachteile durch einen monetären Ausgleich abzugelten. Dafür zahlen alle beteiligten Gemeinden Beiträge in einen regionalen Fonds entsprechend ihres im jeweiligen Berechnungszeitraum erzielten Einwohnerzuwachses. Mit dem so gespeisten „Struktur“-Fonds werden gemeinsame Leitprojekte für die Regionalentwicklung finanziert. Auch diese sind Teil des initiierten Interessenausgleichs.
Bundesland |
Schleswig-Holstein |
Bevölkerung (31.12.2009) |
270.626 |
Entwicklung 2002-2009 (in %) |
-0,8 |
Entwicklung 2009-2030 (in %) |
-3,3 |
Räumliche Einordnung |
Verstädterte Räume - Verdichtete Kreis |
- Die insgesamt 13 Kommunen bilden den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg.
- Die beiden Städte, besonders aber die Stadt Rendsburg, leiden unter einem seit vielen Jahren anhaltenden Suburbanisierungsprozess, von dem bisher die Umlandkommunen profitieren konnten. Insgesamt aber stagniert die Einwohnerzahl im Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg bereits seit Jahren auf einem Niveau von rd. 72.000 Einwohnern. Bis 2025 wird insgesamt mit einem Einwohnerrückgang um rd. 4% ausgegangen. Im Zuge des demografischen Wandels wird sich auch die Zahl der Haushalte, deren Mitglieder der Altersgruppe der 30 -45jährigen zuzurechnen sind, deutlich verringern. Da diese Gruppe als ein wesentlicher Träger der Baulandnachfrage gilt, wird erwartet, dass sich der Suburbanisierungsprozess bis 2025 deutlich abschwächen wird.
- Vor diesem Hintergrund kommt der vereinbarten Abstimmung über die gemeinsame Entwicklung von Wohnbauflächen ein ganz besondere Bedeutung zu..
- Gemeinsame, aufeinander abgestimmte Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraumes Rendsburg auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen. Die Grundlage der Zusammenarbeit bilden ein 2004 geschlossener Kooperationsvertrag und eine diesen Vertrag ergänzende Vereinbarung über einen „fairen und gerechten Interessenausgleich“, der im August 2006 von den beteiligten Kommunen unterzeichnet wurde.
- Keines der für die regionale Entwicklung bedeutsamen Themenfelder ist von der Kooperation ausgeschlossen. Aktuell konzentriert sich die Zusammenarbeit auf die Themen „Flächenentwicklung“, „Verkehr“, „Einzelhandel“, „Verwaltungszusammenarbeit“, „Regionalmarketing“ und „abgestimmte Entwicklung der sozialen, technischen und kulturellen Infrastruktureinrichtungen“ im Sinne einer koordinierten Sicherung der Daseinsvorsorge
- Als Einzelprojekte sind die Entwicklung zweier interkommunaler Gewerbegebiete und der Rückzug der Bundeswehr aus der Stadt Rendsburg hervorzuheben. Im Zuge des anstehenden Konversionsprozesses sind rund 80 ha innenstadtnahe Liegenschaften der Bundeswehr neuen Nutzungen zuzuführen.
Zusammenarbeit der beteiligten Kommunen unter den Grundsätzen „Gleichberechtigung“ und „Konsens“. Der Kooperationsvertrag sieht vor, dass jede Kommune ungeachtet ihrer Größe in den Kooperationsgremien jeweils eine Stimme hat. Alle Entscheidungen müssen im Konsens getroffen werden. Die Kooperation wurde bewusst thematisch „breit angelegt“, um themenübergreifende Verhandlungen über einen Ausgleich der Interessen zu ermöglichen. Der Ansatz bietet den Vorteil, den Ausgleich der Interessen zeitgleich herstellen zu können. Als zusätzliches Element des Ausgleichs wurdel, so sieht es die im August 2006 unterzeichnete Vereinbarung über einen Interessenausgleich vor, wurde ein Strukturfonds eingerichtet.. Der Strukturfonds wird aus Beiträgen der miteinander kooperierenden Kommunen gespeist. Die Entscheidung darüber, wie und wofür die in dem Fonds angesammelten Mittel in sog. „Leitprojekten“ eingesetzt werden sollen, ist Bestandteil des Interessenausgleichs. Dabei sichert/gewährleistet ein (sehr allgemein formulierter) Zielkatalog den Grundkonsens zwischen den Beteiligten. Der Fonds verfügt über ein jährliches Beitragsaufkommen von durchschnittlich € 700.000,--. Ergänzt durch weitere Fördermittel liegt die Finanzkraft des Fonds bei jährlich rd. € 1.6 Mio.
Gremienaufbau - Beteiligung der politischen Gremien von Anfang an. Die Vertreter aus den politischen Gremien bilden die „Regionalkonferenz“, die als oberstes Entscheidungsgremium (Aufgaben: Strategie, Verwendung der Mittel aus dem Strukturfonds) zugleich die Kooperation nach außen hin repräsentiert. Die Entscheidungen der Regionalkonferenz werden in den beteiligten Kommunen vorbereitet; die Kommunalvertreter nehmen in der Regionalkonferenz ein imperatives Mandat wahr. Die Regionalkonferenz tagt im Regelfall zweimal jährlich.
- Die haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeister bilden den Ausschuss der Bürgermeister und damit das Lenkungsgremium der Kooperation.
- Der sog. „Arbeitsausschuss“ wird aus den verwaltungsleitenden Beamten/Fachleitern gebildet. Die personelle Zusammensetzung dieses Ausschusses ist konstant. Im Bedarfsfall wird das Gremium durch Spezialisten ergänzt.
- 2011 soll eine „Entwicklungsagentur“ dazu beitragen, die Gremienarbeit der GEP zu professionalisieren. In der als Kommunalunternehmen angelegten Entwicklungsagentur wird der Ausschuss der Bürgermeister in einen Verwaltungsrat überführt. Die Aufgaben des Vorstandes werden auf den bisherigen Arbeitsausschuss übertragen. Die Regionalkonferenz bleibt als beratendes Gremium erhalten. Ziel ist es, Arbeitsabläufe und Entscheidungswege zu optimieren und die Strukturen insgesamt den Anforderungen anzupassen. 11 der 13 Kommunen haben (Stand November 2010) der Gründung einer Entwicklungsagentur bereits zugestimmt.
Verträge Planwerk Flächenentwicklungsplan als - neben dem Interessenausgleich - zweites „Kernstück“ der Kooperation. Der Entwicklungsplan enthält alle Entwicklungsflächen, d.h. planungsrechtlich gesicherte und ungesicherte Flächen der Region. Gewerbliche und wohnwirtschaftlich nutzbare Flächen sind drei Entwicklungskategorien zugeteilt (Entwicklung 2006 bis 2010, 2010 bis 2020, ab 2020). Die Zuteilung orientiert sich an den prognostizierten Bedarfen. Die Zuteilung ist verbindlich. Die Planung dient zugleich als Grundlage landesplanerischer Stellungnahmen. 2006: Einrichtung des Strukturfonds. Der Fonds wird aus 2 Beiträgen gespeist: alle Kommunen zahlen als Beitrag 1 aktuell 1% der Umlagegrundlage nach FAG in den Fonds ein. Zusätzlich wird als Beitrag 2 eine flächenbezogene Umlage erhoben. Diese beträgt € 2.500,-- für jede auf einer sog. „Entwicklungsfläche“ errichtete Wohneinheit Von dieser Umlage sind die beiden Städte befreit. Das Beitragsaufkommen aus dem Beitrag 1 liegt gegenwärtig bei jährlich rd. € 70 tsd.; die Höhe des Aufkommen aus dem Beitrag 2 ist gering, da, unterstützt durch die Bemühungen der GEP, der Innenentwicklung außerhalb der definierten Entwicklungsflächen Vorrang eingeräumt wird.
Projektbezogene Zusammenarbeit - Die projektbezogene Zusammenarbeit ist eines der zentralen Bestandteile der Kooperation. Sie ist einerseits Teil des Interessenausgleichs (Nutzenzuweisung) und anderseits trägt sie dazu bei, die Kooperation zu festigen und die Gesamtentwicklung der Region entsprechend der gemeinsam entwickelten Ziele zu fördern. Aktuell werden neun anerkannte Leitprojekte in den Handlungsfeldern „Verkehr“, „Kooperation“, „Siedlungsentwicklung“, „Infrastruktur“ und „Wirtschaftsförderung/Regionalmarketing“ gefördert. Für das Jahr 2011 liegen vier neue Projektvorschläge vor. Gefördert wurden u.a. die Sanierung des Rendsburger Stadttheaters und eines der Rendsburger Gymnasien, Investitionen in die verkehrliche und touristische Infrastruktur sowie eine Reihe sozialer Projekte.
Vertreter der Selbstverwaltungsgremien der beteiligten Kommunen Bürgermeister Verwaltungsmitarbeiter gesellschaftlich relevante Gruppen/Interessenvertretungen (IHK, DGB, Unternehmensverbände, Wirtschaftsfördereinrichtungen) als kooptierte, stimmrechtslose Mitglieder der Regionalkonferenz Institut Raum & Energie: Konzept und Moderation
Pierre Gilgenast Bürgermeister
Telefon: 04331 - 66 770
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Jürgen Wittekind Institut Raum & Energie
Telefon: 04103 - 16 041
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» Website der Gebietsentwicklungsplanung in der Rubrik „Wirtschaft und Planung"
Um den Herausforderungen des demographischen Wandels gerecht zu werden, bietet die Bertelsmann Stiftung » Workshops für Kommunen zu den Themen Demographie, Seniorenpolitik und Integration an.
Demographische Daten für Kommunen über 5.000 Einwohner finden Sie im » Wegweiser Kommune
Stand: Oktober 2010 |
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Pierre Gilgenast Bürgermeister
Geschäftsführende Gemeinde Fockbek
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