Bertelsmann Stiftung

Hamburg - Zuwanderer in der Verwaltung. Ergebnisse einer Beschäftigtenbefragung

Demographie-Profil:

Bundesland

Hamburg

Bevölkerung (31.12.2009)

1.774.244

Entwicklung 2002-2009 (in %)

2,6

Entwicklung 2009-2030 (in %)

7,2

Ausländeranteil (in %)

13,5

Räumliche Einordnung

Agglomerationsräume - Kernstädte

Demographieprofil

Prosperierende Wirtschaftszentren

Ausgangslage:

  • Die Integration von Zuwanderern in unsere Gesellschaft ist auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Aufgaben unserer Zeit. Neben Sprache und Bildung sind insbesondere Ausbildung und Erwerbstätigkeit, also die berufliche Integration in den Arbeitsmarkt, wesentliche Schlüssel für eine erfolgreiche Integration.
  • Kulturelle Vielfalt ist auch für die hamburgische Verwaltung und ihren Personalbestand eine Bereicherung, sie ist Chance und Herausforderung zugleich. Kompetenzen wie Mehrsprachigkeit oder Erfahrungen aus anderen Kulturen sind wertvoll und hilfreich im Kundengespräch oder in der fachlichen Aufgabenplanung.
  • Für die hamburgische Verwaltung in ihrer Dienstherrn- und Arbeitgeberfunktion leitet sich hieraus eine besondere Verantwortung ab. Ziel ist es, Menschen mit Migrationshintergrund auch in den Berufen der hamburgischen Verwaltung eine gleichberechtigte Teilhabe und Gestaltung des beruflichen Werdeganges zu ermöglichen. Hierbei wird es von großer Bedeutung sein, in den Prozessen der Personalauswahl und der Personalentwicklung ihre speziellen Kompetenzen zu erkennen und zu fördern und ihre berufliche Integration optimal zu realisieren.
  • Interkulturelles Personalmanagement ist daher Schwerpunktthema in der Konzeption und Umsetzung des Personalmanagements der Freien und Hansestadt Hamburg, hierzu zählen beispielsweise verschiedene Projekte und Maßnahmen mit der Zielsetzung Ausbildungs- und Beschäftigtenanteile zu heben wie auch interkulturelle Fortbildungsangebote für die Beschäftigten zu realisieren.
  • U. a. vor diesem Hintergrund hat der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg die Charta der Vielfalt („Diversity als Chance – Die Charta der Vielfalt der Unternehmen in Deutschland“) am 10. November 2008 gegenüber der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Frau Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, unterzeichnet.
  • Die adäquate und zielgenaue Umsetzung (und die hierzu erforderlichen Erfolgskontrollen) der vor dem Hintergrund der politischen Zielvorgaben entwickelten Maßnahmen und Ziel- und Leistungsvereinbarungen zur Hebung von Bewerbungs-, Ausbildungs- und Beschäftigtenanteilen von Personen mit Migrationshintergrund setzt ein dezidiertes Wissen über den Ausgangszustand (hier: Ist-Anteile) in den jeweiligen Berufsgruppen voraus; bisher waren jedoch nur Aussagen zu Staatsangehörigkeiten verfügbar.
  • Eine Prüfung des Personalamtes für den Einstellungsbereich der hamburgischen Verwaltung hatte ergeben, dass die Erfassung eines möglichen Migrationshintergrundes der Bewerberinnen und Bewerber für Ausbildungen und für Beschäftigung als personenbezogenes Datum rechtlich nicht zulässig ist (Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes, § 9 des Beamtenstatusgesetzes, §§ 1 und 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes), da diese Angabe im Einstellungsverfahren nicht entscheidungsrelevant ist. Die Abstammung und Herkunft von Beschäftigten ist gerade kein zulässiges Differenzierungskriterium, weder in Einstellungs- oder Stellenbesetzungsverfahren noch bei der Durchführung eines Beschäftigungsverhältnisses oder etwa beim Zugang zur beruflichen Fort- und Weiterbildung, maßgeblich sind allein Eignung, Befähigung und fachliche Leistung.
  • Mit der Beschäftigtenbefragung 2008 sollten nunmehr erstmalig Aussagen zu den Anteilen der Beschäftigten mit Migrationshintergrund an der Gesamtbelegschaft gewonnen werden. Insbesondere war von Interesse, ob in bestimmten fachlichen Bereichen oder Berufsgruppen Beschäftigte mit Migrationshintergrund unterrepräsentiert sind.

Ziel:

  • Ziel der Beschäftigtenbefragung war es:
    • den Senatsauftrag vom 31. Oktober 2006 zur Erhöhung der Bewerbungs- sowie der Ausbildungsanteile junger Menschen mit Migrationshintergrund in der hamburgischen Verwaltung adäquat umsetzen zu können; dieser sieht bei den Einstellungen in Beamten- und vergleichbare Berufsausbildungen bis 2011 einen Zielwert von 20 % vor; zwar waren die Einstellungsanteile der Auszubildenden mit Migrationshintergrund seit 2006 auf der Grundlage freiwilliger Angaben in anonymisierter Form abgefragt worden, nicht aber die entsprechenden Anteile an den Beschäftigten der hamburgischen Verwaltung;
    • die zwischen der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, der Senatskanzlei und einer Reihe von Behörden in 2007 abgeschlossenen Ziel- und Leistungsvereinbarungen zur Umsetzung des vom Senat am 19. Dezember 2006 beschlossenen Handlungskonzeptes zur Integration von Zuwanderern (Bürgerschaftsdrucksache 18/5530) adäquat umsetzen zu können; diese sehen für eine Reihe von Berufsgruppen eine Steigerung der Anteile der Beschäftigten mit Migrationshintergrund vor, ohne dass zuvor die Ausgangssituation bekannt war;
    • bereichs- oder berufsspezifische Fortbildungsangebote künftig passgenauer anbieten zu können;
    • regelmäßig wiederkehrende Fragen nach der Anzahl und den Anteilen der Beschäftigten mit einem Migrationshintergrund beantworten zu können.

Umsetzung:

  •  Das Personalamt – und hier das Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) – hat in 2007/2008 zu statistischen und planerischen Zwecken eine freiwillige und anonyme Befragung aller rd. 73.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Behörden und Ämter realisiert, um den möglichen Migrationshintergrund der Beschäftigten zu erfassen.
  • Die Befragung erstreckte sich auf Angaben zum Migrationshintergrund (Art des Migrationshintergrundes, Herkunftsland, Dauer des Aufenthalts in Deutschland) in Übereinstimmung mit der Definition des Statistischen Bundesamtes (Mikrozensus 2005); in Verbindung hierzu wurden auch Angaben zum Beschäftigungsverhältnis (Beschäftigungsdauer, Ausbildungshintergrund, Teil- oder Vollzeitbeschäftigung, Verwendung in Führungsfunktionen, Status, Aufschlüsselung nach Berufen/Berufsgruppen sowie nach Behörden/Organisationseinheiten) sowie statistische Angaben zur Person (Altersgruppe, Geschlecht, Schulbildung, Ausbildung, Studium) erfragt.
  • Mit der konkreten Durchführung der Beschäftigtenbefragung hatte das Personalamt das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord) beauftragt (inhaltliche Beratung, Befragung, Auswertung und Abschlussbericht). Die Befragung wurde vom 23. Januar 2008 (Versand) bis zum 29. Februar 2008 (Ende des Erhebungszeitraums) durchgeführt.
  • Der Fragebogen wurde im Vorfeld konzeptionell zwischen dem Personalamt, der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz und dem Statistikamt Nord abgestimmt. Dem Fragebogen wurde ein vom Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg unterzeichnetes persönliches Anschreiben beigefügt, das die hohe integrationspolitische Bedeutung, in deren Rahmen sich die Befragung bewegte, unterstrich. Es wurden keine personenbezogenen Daten erhoben.
  • Das Verfahren wurde im Personalamt umfassend rechtlich geprüft, auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte wurde bei der Verfahrensgestaltung in allen Vorbereitungsstadien durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Personalamtes intensiv befasst. Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände wurden im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit über das Vorhaben informiert.
  • Gegen die freiwillig und anonym durchgeführte Befragung der Beschäftigten zu statistischen und planerischen Zwecken bestanden keine dienst- oder datenschutzrechtlichen Bedenken. Um Anonymität zu gewährleisten, wurden die Ergebnisse vom Statistikamt Nord so aggregiert aufbereitet, dass Rückschlüsse auf einzelne Personen nicht möglich waren.

Erfolge:

  • Insgesamt haben sich – bei einer Gesamtmenge von 71.830 zugestellten Fragebögen – 20.081 Beschäftigte mit auswertbaren Datensätzen an der Befragung beteiligt, dies entspricht einem Gesamtrücklauf von rd. 28 %. Auf Grund der relativ gleichmäßigen Verteilung der Rückläufe über alle Behörden und Ämter sowie auch über die Tätigkeitsbereiche, Altersstruktur, das Geschlecht und den Bildungsstand der Beschäftigten konnte eine insgesamt repräsentative Stichprobe erreicht werden.
  • Bei der Interpretation der Ergebnisse bleibt dennoch immer zu berücksichtigen, dass Stichproben – selbst wenn ihnen eine hohe Validität bescheinigt werden kann – keiner Vollerhebung entsprechen. Sofern bei den Detailauswertungen auf Grund der Größe der Stichprobe keine zuverlässige Aussage getroffen werden konnte, ist dies in den Tabellen entsprechend dargestellt.
  • Als wesentliches Ergebnis der Befragung ist festzuhalten, dass 8,9 % der Beschäftigten der hamburgischen Verwaltung einen Migrationshintergrund haben (größte Gruppen bezogen auf die Herkunftsländer: Polen, Türkei, Russland), teils als ausländische Staatsangehörige (2,1 %), teils als deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund (6,8 %). Das Ergebnis spiegelt das Einstellungsverhalten der hamburgischen Verwaltung der letzten Jahrzehnte wider. Detailauswertungen zu Altersstruktur und Geschlecht, Bildungsstand, Beschäftigungsdauer/-umfang, Status, Laufbahngruppe, Führungsfunktion, Behördenzugehörigkeit, Tätigkeitsbereichen,  Herkunftsländern sowie Aufenthaltsdauer in Deutschland enthält der Ergebnisbericht des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein (s. u., weitere Informationen).
  • Alle Behörden und Ämter sind aufgerufen, soweit sie in ihren Beschäftigtenbereichen bzw. für ihre Berufsgruppen ggü. dem hamburgischen Durchschnittswert von 8,9% deutliche Abweichungen nach unten verzeichnen, auf eine entsprechende Hebung der Anteile von Beschäftigten mit Migrationshintergrund hinzuwirken; die fachliche Bewertung und Ableitung konkreter Maßnahmen obliegt den einzelnen Behörden und Ämtern (für ihr Personal) sowie den für die Berufsgruppen federführenden Fachbehörden.
  • Mit den Bemühungen um eine Hebung darf sich inhaltlich weder eine Einstellungsquote noch eine Absenkung der Standards in den Auswahlverfahren verbinden. Eine Einstellung in die hamburgische Verwaltung hat dem Prinzip der Bestenauslese zu folgen. Bei der Auswahl sind die rechtlichen Regelungen (Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes, § 9 des Beamtenstatusgesetzes, §§ 1 und 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes) zu beachten. Danach sind Auswahl und Einstellungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität vorzunehmen. Dieser rechtliche Rahmen wird auch in der weiteren Auswertung und Diskussion der Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung und der dann folgenden Beratung über mögliche Schlussfolgerungen bis hin zur Entwicklung konkreter Handlungskonzepte zu beachten sein.

Kontakt:

Stefan Müller

Telefon: 040 - 42 83 11 447

› Mail 

 

 

Downloads

  • Bericht über die Ergebnisse der Beschäftigtenbefragung 2008 zur Erhebung eines Migrationshintergrundes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hamburgischen Verwaltung (Mitteilung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg an die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Bürgerschaftsdrucksache 19/2532): Abruf über die » Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft, dort klick auf "Dokumentennummer" und Eingabe der Nummer: 2532.

 

 

Weitere Informationen:

» Ausbildung & Studium bei der Freien und Hansestadt Hamburg

» Wir sind Hamburg - Bist Du dabei?

» Zentrum für Aus- und Fortbildung

» Personalamt Hamburg

 

 

 

Um den Herausforderungen des demographischen Wandels gerecht zu werden bietet die Bertelsmann Stiftung » Workshops für Kommunen zu den Themen Demographie, Seniorenpolitik und Integration an.

 

Demographische Daten für Kommunen über 5.000 Einwohner finden Sie im » Wegweiser Kommune

 

 

Stand: September 2009

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KONTAKT

Stefan Müller
Projektleitung Integration von jungen Menschen mit Mirgrationshintergrund

Senat der Freien und Hansestadt Hamburg

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20537 Hamburg

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